
Einheitliches Ladegerät: Rat und Europäisches Parlament erzielen vorläufige politische Einigung
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In naher Zukunft werden mehrere Ladegeräte für häufig verwendete Geräte nicht mehr erforderlich sein. Der Rat und das Europäische Parlament haben nun eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts erzielt.
Mit dieser Richtlinie soll ein universeller Ladeanschluss für ein breites Spektrum elektronischer Geräte eingeführt werden. Ein einheitliches Ladegerät wird für mehr Verbraucherfreundlichkeit sorgen, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert werden, während gleichzeitig weniger Elektronikabfall entsteht.
Die neuen Vorschriften
Mit dieser Richtlinie wird eine USB-C-Ladestation für ein breites Spektrum von elektronischen Geräten verbindlich. Somit können alle Geräte mit demselben Ladegerät aufgeladen werden.
Damit jeder Verbraucher genau weiß, was er kauft, haben die beiden gesetzgebenden Organe beschlossen, dass durch ein Piktogramm angegeben werden muss, ob ein Ladegerät mit dem neuen Gerät angeboten wird, und dass ein Etikett mit der jeweiligen Ladeleistung beizufügen ist.
Außerdem zielt die Richtlinie darauf ab, dem Verbraucher immer die Wahl zu lassen, ob er ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät kauft. So entsteht weniger Elektronikabfall im Zusammenhang mit der Produktion, dem Transport und der Entsorgung von Ladegeräten. Die Möglichkeit, den getrennten Verkauf verbindlich vorzuschreiben, wird von der Kommission vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie geprüft.
Die neuen Vorschriften müssen innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.
Betroffene Gerätekategorien
Die neuen Vorschriften gelten für ein breites Spektrum von elektronischen Geräten:
- Mobiltelefone
- Tablets und E-Reader
- digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen
- Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher
- kabellose Mäuse und Tastaturen
- tragbare Navigationssysteme
Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften 40 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie für alle tragbaren Computer gelten.
Drahtloses Laden
Immer mehr Menschen greifen auf drahtloses Aufladen zurück, das für die Geräte jedoch noch nicht vereinheitlicht ist. Damit sich diese Technologie für mehr Geräte auf dem Markt entwickeln kann, wird die Kommission an der Harmonisierung des drahtlosen Aufladens elektronischer Geräte sowie an der Interoperabilität auf der Grundlage der technischen Entwicklung arbeiten.
Weiteres Vorgehen
Die heute erzielte vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
Aufseiten des Rates bedarf die vorläufige politische Einigung der Billigung durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), bevor die formellen Schritte des Annahmeverfahrens durchlaufen werden









